Was mir dabei extrem hoch vorkommt ist die Anzahl der abgeschossenen Katzen!
Auszug aus dem Hessischen Jagdgesetz § 32 (1): Hunde, die im Jagdbezirk außerhalb der Einwirkung von Begleitpersonen Wild nachstellen, und Katzen, die in einer Entfernung von mehr als 500 Meter, im Zeitraum vom 1. März bis 31. August in einer Entfernung von mehr als 300 Meter von der nächsten Ansiedlung jagend angetroffen werden, zu töten. Die Tötung muss unterbleiben, wenn andere Maßnahmen ausreichen, um die Gefahr abzuwehren, die von dem Hund oder der Katze ausgeht.
Das die Jäger so oft keine Möglichkeit sehen, die Gefahr des Jagens abzuwehren, ist kaum nachzuvollziehen. Ich denke, ein Teil der Jägerschaft hat ganz einfach Spaß am Töten.